Versand der Jahresbriefe und Spendenbescheinigungen für Vereinsmitglieder – neue Regelung ab 2021

Anfang des Jahres erhalten unsere Vereinsmitglieder immer Post von uns: unseren Jahresbrief, die Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung (JHV) und die Spendenbescheinigung für das vergangene Jahr. 2021 fallen die Umschläge allerdings etwas leichter aus: Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen steht noch kein Termin für unsere JHV fest und somit können wir leider auch noch nicht einladen. In den nächsten Wochen versenden wir daher „nur“ unseren Jahresbrief mit dem Rückblick auf das Jahr 2020.

Vereinfachter Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 Euro

Für unseren Feuerwehrverein sind die Spenden unserer Mitglieder von großer Bedeutung, helfen sie uns doch dabei, wichtige Geräte für unsere Feuerwehr anzuschaffen und in die Ausbildung unseres Nachwuchses zu investieren. Nichtsdestotrotz ist die alljährliche Mailing-Aktion für einen kleinen Verein wie unseren mit hohem Aufwand verbunden – finanziell, personell und zeitlich. Immerhin schreiben wir jedes Jahr zwischen 300 und 350 Vereinsmitglieder an! Bei drei bis vier Seiten pro Brief plus Umschlag und Druckertinte ist das Ganze leider auch nicht gerade umweltschonend. Daher begrüßen wir eine neue Regelung des Bundesfinanzministeriums, durch die zum 1. Januar 2021 der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 Euro ermöglicht wurde (bisher: 200 Euro).

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihre Spende überweisen, erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 300 Euro den Überweisungsbeleg als Nachweis an. Bei Beträgen unter 300 Euro benötigen Sie von uns keine Spendenbescheinigung mehr.

Und was bedeutet es für uns? Ab 2021 erstellen wir nur noch auf ausdrücklichen Wunsch eine Bescheinigung für überwiesene Spenden, deren Betrag unter 300 Euro liegt. Mitglieder, deren Spende mehr als 300 Euro beträgt, erhalten weiterhin automatisch mit dem Jahresbrief die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt. Wir sparen Papier, Zeit und Kosten!

In den Schreiben, die wir in den kommenden Wochen versenden, werden wir auf die neue Regelung hinweisen – Sie können uns aber helfen, indem Sie Ihren Freunden und Familienangehörigen davon erzählen. Die neue Regelung finden Sie übrigens auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums unter der Rubrik „Stärkung von Vereinen und des Ehrenamts“ sowie unter Gesetze im Internet.

Wir bedanken uns auch in diesem Jahr bei allen Spendern und Mitgliedern und freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen bei unserer Jahreshauptversammlung!

Noch nicht Mitglied?

Möchten auch Sie die Freiwillige Feuerwehr Neuenhain unterstützen? Auf unserer Seite Mitgliedschaft und Spenden erfahren Sie, wie Sie unserem Feuerwehrverein als passives Mitglied beitreten oder mit Ihrer Spende Gutes tun können! Die Beitrittserklärung für den Verein können Sie auch direkt auf unserer Seite Mitmachen! herunterladen. Wenn Sie Fragen haben oder uns das ausgefüllte Anmeldeformular zusenden möchten, können Sie eine Mail an vorsitzender@feuerwehr-neuenhain.de schreiben. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!