Hinweise für Silvester

Silvester

In der Silvesternacht kommt es leider jedes Jahr wieder zu vermeidbaren Unfällen und Bränden, da mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird.

In diesem Jahr ist der Verkauf von Feuerwerkskörper grundsätzlich verboten worden. Ein Abbrennen ist aber erlaubt. Wir appellieren aber an alle, dass man in diesem Jahr darauf komplett verzichtet, um die Gefahr von Verletzungen, die die Krankenhäuser noch mehr belasten, zu vermeiden. Für die Stadt Bad Soden gilt an folgenden Örtlichkeiten ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern:

  • Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße (L3266)/Sulzbacher Straße
  • Auf der Schanz (Bereich neben dem Jüdischem Friedhof an der Niederhofheimer Straße)
  • Gebiet um den Wasserturm an der Niederhofheimer Straße/Am Wasserturm
  • Straße Am Wasserturm mit dem Gebiet um die Otfried-Preußler-Schule
  • In der Feldgemarkung Gebiet Am Gickels/Wasserwerk, Feldwege Nassaustraße und zwischen Distrikt am Gickels und Gemarkung Neuenhain
  • Dalles in Neuenhain (Knotenpunkt Hauptstraße/Schulstraße/Schwalbacher Straße)
  • Gebiet Eisenkaut in der Feldgemarkung im Stadtteil Altenhain
  • Buswendeschleife und Parkplatz in Altenhain an der Neuenhainer Straße sowie Neuenhainer Straße ab Höhe des vorgenannten Parkplatzes bis Langstraße und Knotenpunkt Neuenhainer Straße/Langstraße/Sodener Weg  

Für einen guten Start ins neue Jahr, für diejenigen, die doch ihr privates Feuerwerk abfeuern wollen, hier ein paar Tipps:

Silvester

Beachten Sie:

  • Achten Sie beim Kauf der Feuerwerkskörper auf das BAM-Prüfzeichen. Somit wissen Sie, dass diese Artikel der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft wurden und somit auf den Sicherheitsstandard aufweisen
  • Achten Sie auf die Gebrauchsanweisung und zweckentfremden Sie den Artikel nicht, denn leichtsinniges Hantieren und Fehlverhalten führen häufig zu Bränden
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
  • Achten Sie auf Ihre Umgebung vor dem Zünden: Keine Personen in der Nähe und keine leicht brennbaren Gegenstände. Nach dem Zünden sofort Sicherheitsabstand einnehmen und immer einen Blick auf den gezündeten Feuerwerkskörper haben
  • Nicht hochgegangene Feuerwerkskörper auf keinen Fall ein zweites Mal zünden!
  • Wunderkerzen und ähnliches dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen 
  • Schließen Sie in der Silvesternacht Dachluken, Fenster, Türen, Tore 
  • Mülleimer und Wertstoffcontainer sollten nicht im öffentlich zugänglichen Bereich stehen
  • Bei starkem Wind sollte auf das Abbrenne von Feuerwerkskörpern verzichtet werden
  • Keine Feuerwerkskörper mehr zünden, nach übermäßigem Alkoholgenuss

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.